Eigenheim in Mietkauf

Für Paare die per sofort in ihrem zukünftigen Eigenheim leben wollen «Euer zuverlässiger Partner für den Mietkauf von Immobilien.»

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Mietkauf - Programm

Seid ihr auf der Suche nach einer flexiblen Lösung, um euren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen? Mit unserem Mietkauf-Programm bieten wir euch die Möglichkeit, eure zukünftige Traumimmobilie schon heute zu mieten und später zu kaufen

Unser Team von Experten begleitet euch Schritt für Schritt durch den gesamten Mietkaufprozess und steht euch mit professionellem Rat und umfassendem Know-how zur Seite. Wir analysieren eure individuelle Situation, erstellen massgeschneiderte Finanzierungsoptionen und sorgen dafür, dass der Mietkauf reibungslos abläuft.

Warum sich für den Mietkauf entscheiden? Der Mietkauf bietet euch zahlreiche Vorteile. Ihr könnt bereits heute in eurem Traumhaus wohnen und habt gleichzeitig die Möglichkeit, eure finanziellen Mittel weiter aufzubauen. Zudem könnt ihr die Immobilie in Ruhe kennenlernen, bevor ihr euch zum Kauf entscheidet. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Netzwerk unterstützen wir euch dabei, die perfekte Immobilie für den bevorstehenden Mietkauf zu finden.

Lasst euch von den Möglichkeiten des Mietkaufs begeistern und vereinbart heute noch einen unverbindlichen Termin mit uns. Gemeinsam können wir auf eure individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingehen und euch helfen, euren Traum vom Eigenheim in die Realität umzusetzen. Kontaktiert uns jetzt und startet eure Reise zum eigenen zuhause mit Mietkauf Mission13.

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Eigenheim zum Mietkauf

Möchtet ihr euer Eigenheim zum Mietkauf anbieten? Entdecket die Vorteile und Möglichkeiten, die sich euch bieten. Bei Mietkauf Mission13 sind wir stets auf der Suche nach attraktiven Immobilien für unser Mietkauf-Programm.

Warum solltet ihr euer Eigenheim zum Mietkauf anbieten? Hier sind fünf Vorteile, die ihr in Betracht ziehen solltet:

4

Flexibilität
Der Mietkauf ermöglicht es euch, flexibel zu bleiben, während ihr euer Haus verkauft. Ihr habt die Kontrolle über den Mietzeitraum und könnt die Bedingungen des Mietkaufs an eure Bedürfnisse anpassen.

5

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer:
Indem ihr euer Eigenheim zum Mietkauf anbietet, könnt ihr den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer nutzen. Da beim Mietkauf der tatsächliche Verkauf erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müsst ihr die Grundstückgewinnsteuer nicht sofort angeben. Dies ermöglicht euch, finanzielle Belastungen zu reduzieren und mehr Flexibilität in Bezug auf die Steuerzahlungen zu haben.

Wenn ihr daran interessiert seid, euer Eigenheim zum Mietkauf anzubieten, kontaktiert uns heute noch.

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FAQs

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01.Was ist Mietkauf?

Beim Mietkauf ist der Mieter dazu berechtigt, die Liegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Zusammen mit dem monatlichen Mietzins leistet der Mieter bereits eine Anzahlung, die beim Immobilienkauf dann auf den Kaufpreis angerechnet wird. Die Vereinbarung zum späteren Kauf der Immobilie treffen der Kaufinteressent und der Verkäufer im Mietkaufvertrag.

In der Schweiz ist das Mietkaufmodell bislang nur vereinzelt anzutreffen. Dabei ist der Mietkauf für den Käufer durchaus mit einigen Vorteilen verbunden. Wer nicht ausreichend Eigenkapital für den Hauskauf mitbringt oder keine Hypothek erhält, einigt sich direkt mit dem Verkäufer über eine Ratenzahlung.

Der Mietkauf entspricht im Wesentlichen einer Ratenzahlung, die der Mieter mit dem Verkäufer vereinbart. Bei Abschluss des Mietkaufvertrags stehen der Verkaufspreis für die Liegenschaft und der spätere Verkaufszeitpunkt bereits fest. Die monatliche Miete setzt sich zum einen aus dem Mietzins und zum anderen aus der Anzahlung für den Kauf der Liegenschaft zusammen. Abhängig von der Höhe der monatlichen Raten ist nach Ablauf der Mietdauer zum Verkaufszeitpunkt möglicherweise noch ein Restbetrag übrig, der vom Käufer zu zahlen ist. Zu Beginn der Vertragsdauer kann zudem vereinbart sein, dass der Mieter eine grössere Einmalzahlung leistet. Wenn der Mieter sich die Anzahlung nicht leisten kann, fallen die Finanzierungsrate entsprechend höher aus.

Der Mietkauf lohnt sich im Normallfall nur, wenn es dem Käufer an Eigenkapital fehlt oder er keine Hypothek von der Bank bekommt. Eine Alternative zur gewöhnlichen Immobilienfinanzierung ist der Mietkauf daher nicht, lohnt sich aber durchaus für bestimmte Käufergruppen. Mit einer Wohneigentumsquote von nicht einmal 40 Prozent wohnen die meisten Menschen in der Schweiz zur Miete. Dabei würden sich viele gerne ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen. Der Mietkauf schliesst die finanzielle Lücke zur Hypothek und ermöglicht es mehr Käufern, ihr Wunschobjekt zu reservieren. Ob sich der Mietkauf für dich tatsächlich auszahlt, ist aber im Einzelfall abzuklären. Von vorschnellen Entscheidungen ist abzuraten

Beim Kauf einer Immobilie müssen Käufer in der Schweiz bei den meisten Banken mindestens 20 Prozent an Eigenkapital vorweisen können. Die Belehnungsgrenze ist damit bei 80 Prozent vom Verkehrswert der Liegenschaft festgesetzt. Viele Käufer könnten sich zwar aufgrund ihres Einkommens die monatlichen Kreditraten leisten, verfügen aber nicht über ausreichend finanzielle Reserven. Beim Mietkauf braucht der Käufer eine wesentlich niedrigere Summe an Eigenmittel. Damit ist der Mietkauf in erster Linie interessant für Gutverdienende, die sich die monatlichen Finanzierungsrate zusätzlich zum Mietzins leisten können. Junge, gutverdienende Familien können sich den Traum vom Eigenheim durch den Mietkauf so eher leisten und müssen nicht erst lange Jahre sparen.

Der Mietkauf stellt auch eine Möglichkeit für Personen dar, die bei der Bank keine Hypothek erhalten. Dies trifft beispielsweise auf selbstständige Unternehmer oder junge Paare, die bis spät in einer Weiterbildung oder Studium waren. Darunter fallen vor allem Käufer, denen es an Bonität fehlt oder die in einer wirtschaftlich unsicheren Branche tätig sind. Wer aufgrund unregelmässiger Geldeingänge keine Hypothek beantragen kann, sollte trotzdem eine die Tragbarkeit der Hypothek berechnen und sich finanziell mit dem Mietkauf nicht übernehmen. Wenn der Mieter in Zahlungsrückstand gerät, kann der Vermieter dem Mieter kündigen. Dann ist nicht nur die Wohnung weg, sondern auch die Anzahlungen gehen verloren.

  • Klassischer Mietkauf: Beim herkömmlichen Mietkaufmodell sagt der Mieter bereits bei Abschluss des Mietkaufvertrags verbindlich zu, dass er die Liegenschaft kaufen möchte. Die Vertragsunterlagen setzen sich aus dem Mietvertrag und dem Mietkaufvertrag zusammen, in dem die Konditionen für den späteren Immobilienkauf geregelt sind. Mit Abschluss des Vertrags leistet der Mieter häufig auch eine grössere Anzahlung des Kaufpreises der Liegenschaft.

  • Optionskauf: Anders als beim klassischen Mietkaufmodell verpflichtet sich der Mieter beim Optionskauf nicht zum späteren Kauf der Liegenschaft. Der Mietvertrag enthält stattdessen ein Optionsrecht. Ob der Mieter also die Immobilie später kauft oder nicht, darüber entscheidet allein er. Beim Optionskauf lässt der Eigentümer der Liegenschaft im Grundbuch ein Optionsrecht eintragen, dass zugunsten des Mieters formuliert ist. Möchte der Mieter die Liegenschaft kaufen, so kann er sein Optionsrecht ausüben und schliesst mit dem Vermieter einen gewöhnlichen Kaufvertrag. Häufig liegt der Mietzins bei einem Mietvertrag mit Optionsrecht weit über dem ortsüblichen Mietniveau. Wenn der Mieter auszieht und die Liegenschaft doch nicht erwirbt, erhält er auch hier wie beim klassischen Mietkauf kein Geld zurück.

  • Immobilienkauf mit weniger als 20 Prozent Eigenkapital möglich

  • Keine Hypothek erforderlich

  • Stabile monatliche Finanzierungsrate unabhängig von Zinsentwicklungen

  • Optionskauf bietet Möglichkeit, in der Immobilie erst einmal «testweise» zu wohnen

  • Kaufpreis steht schon bei Abschluss des Mietkaufvertrags fest und unterliegt damit keinen zukünftigen Preissteigerungen, wenn sich Immobilien verteuern sollten

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  • Wie hoch ist die monatliche Belastung insgesamt? Wie viel entfällt darauf auf den Mietzins und wie viel auf die Finanzierungsrate?

  • Wie legt der Vermieter die Anzahlungen an? Besteht Anlagensicherheit?

  • Was passiert, wenn ich meine Arbeit verliere und mir die monatlichen Raten nicht mehr leisten kann?

  • Was passiert, wenn ich beruflich umziehen muss und meine Kaufmotivation entfällt?Kann ich mein Kaufrecht an eine dritte Person abtreten?

  • Kann ich Sonderzahlungen an den Vermieter leisten, um das Darlehen damit früher abzuzahlen?

  • Wer kommt für Sanierungs- und Renovationskosten auf?

  • Was passiert mit der Immobilie, wenn der Verkäufer insolvent ist?

Die wohl wichtigste Voraussetzung für den Mietkauf ist, ob die monatlichen Raten für den Mieter tragbar sind. Dazu muss das Einkommen regelmässig und vor allem hoch genug sein, um neben dem Mietzins auch die Anzahlungen auf den Kaufpreis zu leisten. Wesentlich höher als die bisherigen Mietzahlungen sollte die monatliche Belastung beim Mietkauf daher nicht ausfallen. Abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen setzt der Mietkauf zudem voraus, dass der Mieter beim Vertragsabschluss eine grössere Summe für die Anzahlung gewährleisten kann.

Bei Abschluss eines Mietkaufvertrags ist keine Bank beteiligt. Vielmehr gewährt der Verkäufer dem Mieter ein Darlehen, dass der Mieter in monatlichen Raten abzahlt. Wenn der Mieter den vereinbarten Kaufpreis nicht über die Mietdauer komplett abzahlt, besteht am Ende ein Restbetrag. Dafür von der Bank eine Finanzierung zu erhalten, gestaltet sich meist schwierig. Daher sollte der Mieter ausreichend Geld zur Seite legen, oder er muss mit höheren Finanzierungskosten rechnen. Für den Ansparanteil erhält der Mieter vom Verkäufer keine Verzinsung. Staatliche Förderungen, wie sie beispielsweise mit dem Gebäudeprogramm für den Bau eines Eigenheims erhältlich sind, gibt es für den Mietkauf nicht. Sie müssen den Kauf der Immobilie daher gänzlich aus eigenen Mitteln bestreiten.

Mietkaufverträge enthalten meist individuelle Vereinbarungen. Ein Muster-Mietkaufvertrag ist daher nicht empfehlenswert. Wenn Sie als Verkäufer oder Kaufinteressent einen entsprechenden Vertrag benötigen, wenden Sie sich am besten an einen Notar. Ein Mietkaufvertrag soll wie ein gewöhnlicher Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Der Notar erstellt für Sie den Mietkaufvertrag und kümmert sich um die Abwicklung.

Achten Sie darauf, dass die folgenden Vereinbarungen im Mietkaufvertrag enthalten sind:

  • Das Kaufrecht ist zugunsten des Mieters im Grundbuch einzutragen.

  • Der Kaufpreis ist im Mietkaufvertrag festgesetzt und lässt sich später durch den Verkäufer nicht erhöhen.

  • Der Mietzins ist für die gesamte Laufzeit festgelegt, d. h., es besteht keine Möglichkeit zur Mietzinserhöhung.

  • Der Mietzins setzt sich zusammen aus der Finanzierungsrate und der Wohnentschädigung.

  • Das Kaufrecht lässt sich vererben und an Dritte übertragen.

  • Die Anzahlung ist unter gewissen Umständen (zum Teil) zu erstatten, wenn der Mieter sein Kaufrecht nicht wahrnimmt

Eine Mietkaufvereinbarung ist unter Umständen ein notariell beurkundeter Vertrag und damit für beide Parteien verbindlich. Der Mietkaufvertrag lässt sich daher nur aufheben, wenn Erwerber und Verkäufer dem zustimmen. Wenn der Mieter beispielsweise aus beruflichen Gründen zügeln muss und daher den Mietkaufvertrag kündigen will, so ist dies nicht ohne Zustimmung des Verkäufers möglich. Mietkaufverträge sind grundsätzlich unkündbar. Mit dem Ende der vereinbarten Mietdauer schuldet der Mieter dem Verkäufer den Restbetrag, insofern die Immobilie bis dahin nicht abgezahlt ist. Der Verkäufer wiederum ist dazu verpflichtet, die Liegenschaft bei vollständigem Erhalt des Verkaufspreises zu übergeben. Die meisten Mietkaufverträge räumen dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten sollte.

Der Mietkauf bietet sich grundsätzlich nur für Verkäufer an, die dem Mieter ein Darlehen gewähren wollen. Wer sein Haus verkaufen und mit dem Erlös eine neue Liegenschaft kaufen möchte, für den kommt der Mietkauf selten infrage. Anbieter von Mietkauf-Objekten sind daher meist Bauherren, Projektentwickler, gewerbliche Vermieter mit mehreren Liegenschaften oder Rentner, die ihren Kinder oder Enkelkindern die Liegenschaft übergeben möchten

FAZIT: Aus Verkäufersicht kann der Mietkauf interessant sein

  • um die Zielgruppe an potenziellen Käufern zu erweitern. Wenn sich eine Liegenschaft schlecht verkaufen lässt, findet sie eventuell durch den Mietkauf einen geeigneten Mieter/Käufer.

  • um die allfällige Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, wenn auf der Immobilie noch eine Hypothek lastet.

  • um die Grundstückgewinnsteuer durch eine längere Haltedauer zu reduzieren.

  • um eine höhereImmobilienrendite mit der Vermietung zu erzielen, da der Mietzins beim Mietkauf meist über der ortsüblichen Miete liegt.

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